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Aktueller Hinweis: Richtigstellungen und Stellungnahmen zu
besonderen, aktuellen Vorgängen (z.B. den Aktivitäten der Antifa
anläßlich der Ostertagung 2010 des Bundes für Gotterkenntnis in
Dorfmark) finden Sie unter "Neuigkeiten".
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Der Bund für Gotterkenntnis (nachfolgend BfG genannt) sieht sich
immer wieder böswilligen Angriffen und wahrheitswidrigen
Behauptungen ausgesetzt. Die wichtigsten werden nachfolgend
richtiggestellt:
Behauptung:
Der Bund für Gotterkenntnis sei
rassistisch
Behauptung:
Der Bund für Gotterkenntnis sei
antisemitisch
Behauptung:
Der Bund für Gotterkenntnis sei
antipluralistisch
Behauptung:
Der Bund für Gotterkenntnis sei eine Sekte
Behauptung:
Der Bund für Gotterkenntnis wirke v.a. im
Verborgenen
Behauptung:
Mathilde Ludendorff sei eine Wegbereiterin
Hitlers gewesen
Behauptung:
Erich Ludendorff sei ein Wegbereiter
Hitlers gewesen
Behauptung:
Erich Ludendorff habe von Hitler ein
Staatsbegräbnis erhalten
Behauptung:
Der Bund für Gotterkenntnis betreibe eine
Ahnenkultstätte
Behauptung:
Der „Tannenbergbund" sei im Bund für
Gotterkenntnis aufgegangen
Behauptung:
Der Bund
für Gotterkenntnis sei rassistisch
Tatsache: Rassismus bedeutet die Überbewertung der eigenen Rasse
bzw. des eigenen Volkes bei gleichzeitiger Verachtung oder gar
Verfolgung anderer Rassen und Völker. Von dieser Einstellung
findet sich in der Gotterkenntnis Mathilde Ludendorffs keine
Spur. Im Gegenteil, es wird darin immer wieder auf die
Gleichberechtigung der verschiedenen Rassen und ihrer Völker
hingewiesen und besonders darauf, wie wesentlich für die
Bewahrung der Harmonie in dieser Schöpfung die Erhaltung der
Kulturen aller Völker mit ihren unterschiedlichen „Gottliedern"
ist.
Behauptung:
Der
Bund für Gotterkenntnis sei antisemitisch
Tatsache: Die Gotterkenntnis Mathilde Ludendorffs lehnt
ausdrücklich jede Art von Rassevergottung ab. Daraus folgt
selbstverständlich eine Ablehnung des nationalsozialistischen
Herrenrassenwahnes ebenso wie die Ablehnung jedes
religiös-orthodoxen Auserwähltheitsanspruches. Dies kann
keineswegs als Antisemitismus bezeichnet werden.
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Behauptung:
Der Bund für Gotterkenntnis sei antipluralistisch
Tatsache: Die vom BfG vertretene Weltanschauung, der
Gotterkenntnis Mathilde Ludendorffs, betont ausdrücklich die
Bedeutung von Vielfalt und Mannigfaltigkeit (Pluralismus) in der
gesamten Schöpfung und selbstverständlich auch unter den
Menschen und Völkern.
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Behauptung:
Der Bund
für Gotterkenntnis sei eine Sekte
Tatsache: Der BfG ist keine Sekte, das heißt eine Abspaltung von
einer Mutterreligion oder vom „rechten christlichen Glauben"
oder von der „rechten christlichen Gemeinschaft". Er ist eine
durch höchstrichterliche Rechtsprechung
(Bundesverwaltungsgericht, 1971) anerkannte
Weltanschauungsgemeinschaft im Sinne des Art. 140 Grundgesetz in
Verbindung mit Art. 137 Abs. 7 Weimarer Reichsverfassung. Er
vertritt die in zwölf philosophischen Werken Dr. Mathilde
Ludendorffs dargelegte Weltanschauung.
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Behauptung:
Der Bund für Gotterkenntnis wirke v.a. im Verborgenen
Tatsache: Der BfG macht seine Veranstaltungen in Anzeigen
bekannt, die Vorträge werden veröffentlicht. Weitere Schriften
und Bücher sind für jedermann zugänglich und erhältlich.
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Behauptung:
Mathilde Ludendorff sei eine Wegbereiterin Hitlers gewesen
Tatsache: Nach Vernehmungen durch verschiedene Abteilungen der
amerikanischen Militärregierung ab Mai 1945 erhielt Mathilde
Ludendorff die Mitteilung „Im Auftrag der Militärregierung
teile ich Ihnen mit, daß Sie von dieser als politisch
einwandfrei befunden wurden."
Ende Oktober 1946 wurde ein Spruchkammerverfahren eingeleitet,
das zwei Monate später mit der Mitteilung endete, daß ihre Werke
nichts wesentliches für die Erhebung einer Anklage ergeben
hätten.
Nach zunehmender Pressehetze kam es dann erneut zur Aufnahme
eines Spruchkammerverfahrens gegen Mathilde Ludendorff, das im
Januar 1950 mit dem Urteil „Hauptschuldige" endete. Daß
es sich dabei um keinen rechtsstaatlicher Prozeß handelte, zeigt
u.a. die Feststellung des Kammerpräsidenten, der die Vorlage des
Wahrheitsbeweises für die durch Mathilde Ludendorff erforschten
Tatsachen mit der Bemerkung ablehnte, es komme nicht auf den
Wahrheitsgehalt an, sondern lediglich auf die Wirkung auf den
Durchschnittsleser in der NS-Diktatur. – Nach mehreren
Berufungsverfahren und Klagen wurde die Philosophin „nur" noch
als „Belastete (Aktivistin)" eingestuft und gröbste
Ungerechtigkeiten jedenfalls teilweise wieder gutgemacht, indem
Sühnemaßnahmen wie Sonderarbeit, Vermögenseinzug und Entzug der
Witwenpension aufgehoben wurden.
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Behauptung:
Erich
Ludendorff sei ein Wegbereiter Hitlers gewesen
Tatsache: Der BfG vertritt nur die philosophischen Erkenntnisse
Mathilde Ludendorffs. Er hat mit den politischen Ereignissen der
Weimarer Zeit nichts zu tun. Wenn hier trotzdem dazu Stellung
genommen wird, dann nur deshalb, weil aus diesem Vorwurf
ebenfalls Herabsetzungen des BfG abgeleitet werden.
General Erich Ludendorff hatte nach dem Ende des Ersten
Weltkriegs kurzfristig bei der Abwehr der Folgen des Versailler
Vertrages mit Hitler zusammengearbeitet. Als Ludendorff Hitlers
Ziele erkannte, trennte er sich 1925 von ihm. Erich Ludendorff
war nie Mitglied der NSDAP. Er führte insbesondere ab 1929 einen
unentwegten geistigen Abwehrkampf gegen die drohende
Nazi-Diktatur. Dies belegen zahlreiche und weit verbreitete
Artikel von Erich Ludendorff, z.B.: „Neuer Trug der NSDAP",
„Gewalttätige Unterführer", „SA-Hetze", „NS-Zynismus",
„Nationalsozialisten als Würger", „Hitlers Verrat", „Heraus aus
dem braunen Sumpf", „Wer wählt, wählt den Zuchthausstaat.".
Ein
Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtes München vom 19.
Februar 1963 (Nr. 4142/61) stellt ausdrücklich fest, daß Ludendorffs Verhalten
in der Zeit bis 1925 „nicht als ursächlich für die
Entwicklung des Nationalsozialismus zur NS-Gewaltherrschaft
angesehen werden könnte." Bezüglich der Zeit nach 1925 heißt
es in der Urteilszusammenfassung wörtlich: „In der Zeit nach
1925 ist der Unterstützungswille Ludendorffs schon dadurch
begrifflich ausgeschlossen, daß Ludendorff in entschiedenen
Gegensatz zum Nationalsozialismus trat und ihm auch in der Zeit
nach 1933 im wesentlichen ablehnend gegenüberstand."
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Behauptung:
Erich Ludendorff habe von Hitler ein Staatsbegräbnis
erhalten
Tatsache: Sein Staatsbegräbnis im Jahre 1937 war gegen seinen
eigenen Wunsch und den seiner Witwe aus Propagandagründen von
Hitler erzwungen worden, denn Ludendorff war eine weltweit
angesehene Persönlichkeit. Mathilde Ludendorff setzte jedoch
durch, daß der Sarg nicht mit der neuen Reichskriegsflagge , sondern mit
der kaiserlichen geehrt wurde.
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Behauptung:
Der Bund für Gotterkenntnis betreibe eine Ahnenkultstätte
Tatsache: Der BfG besitzt oder betreibt keine einzige derartige
Stätte.
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Behauptung:
Der „Tannenbergbund" sei im Bund für Gotterkenntnis aufgegangen
Tatsache: Der BfG hatte von Anfang an nichts mit dem
„Tannenbergbund" – einem rein politischen „Kampfbund", dem auch
Mitglieder der christlichen Kirchen angehörten – zu tun.
Dem steht nicht entgegen, daß sich der eigentliche Vorläufer des
Bundes für Gotterkenntnis, der Verein Deutschvolk, zunächst v.
a. an diejenigen Mitglieder des Tannenbergbundes wandte, die
sich von den christlichen Kirchen abgewandt hatten (s. auch:
Geschichte des Bundes für Gotterkenntnis).
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